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   OLG Frankfurt, 04.09.2014 - 12 U 45/13   

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https://dejure.org/2014,58582
OLG Frankfurt, 04.09.2014 - 12 U 45/13 (https://dejure.org/2014,58582)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 04.09.2014 - 12 U 45/13 (https://dejure.org/2014,58582)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 04. September 2014 - 12 U 45/13 (https://dejure.org/2014,58582)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Justiz Hessen

    § 5 a VVG
    Versicherungsrecht: Zur ausreichenden drucktechnischen Hervorhebung einer Widerspruchsbelehrung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Versicherungsrecht: Zur ausreichenden drucktechnischen Hervorhebung einer Widerspruchsbelehrung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VVG § 5a Abs. 1 a.F.
    Europarechtskonformität des Abschlusses von Kapitallebensversicherungen nach dem sog. Policenmodell

  • rechtsportal.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 16.07.2014 - IV ZR 73/13

    VVG § 5a F.: 21. Juli 1994; BGB §§ 242, 812 Abs. 1 Satz 1 Alt. 1; Zweite

    Auszug aus OLG Frankfurt, 04.09.2014 - 12 U 45/13
    Das Policenmodell gem. § 5a VVG a.F. ist europarechtskonform (Anschl. an BGH - IV ZR 73/13 - 16.07.2014).

    Sie verweist auf die Entscheidung des Bundesgerichtshof vom 16.7.2014 (IV ZR 73/13).

    Hierzu hat sich der Bundesgerichtshof mit seinem Urteil vom 16.7.2014 (IV ZR 73/13) dezidiert geäußert, das Policenmodell als europarechtskonform beurteilt und eine Vorlage an den EuGH abgelehnt (IV ZR 73/13 RN 20 ff).

    Im Übrigen scheidet die von dem Kläger begehrte Vorlage an den EuGH aus (ungeachtet dessen, dass sie sich nicht auf die hier maßgebliche Fassung der Norm bezieht), weil es auf die Frage, ob das Policenmodell mit den angeführten gemeinschaftsrechtlichen Bestimmungen unvereinbar ist, hier nicht entscheidungserheblich ankommt, da es dem Kläger auch im Fall einer unterstellten Gemeinschaftsrechtswidrigkeit des Policenmodells nach Treu und Glauben wegen widersprüchlicher Rechtsausübung verwehrt ist, sich nach jahrelanger Durchführung des Vertrages auf dessen angebliche Unwirksamkeit zu berufen und daraus Bereicherungsansprüche herzuleiten (BGH, IV ZR 73/13 RN 32 ff).

    Der Einwand von Treu und Glauben würde auch im Fall einer Gemeinschaftsrechtswidrigkeit des Policenmodells, von der nach Auffassung des Senats hier nicht auszugehen ist, durchgreifen (BGH, IV ZR 73/13, RN 41).

  • BGH, 07.05.2014 - IV ZR 76/11

    Unanwendbarkeit des § 5a Abs. 2 Satz 4 VVG a.F. auf Lebens- und

    Auszug aus OLG Frankfurt, 04.09.2014 - 12 U 45/13
    Ergänzend behauptet der Kläger unter Bezugnahme auf das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 7.5.2014 (IV ZR 76/11), dass sich aus den Versicherungsunterlagen ein Risikoanteil des Produkts nicht bestimmen lasse.
  • EuGH, 19.12.2013 - C-209/12

    Endress - Vorabentscheidungsersuchen - Richtlinien 90/619/EWG und 92/96/EWG -

    Auszug aus OLG Frankfurt, 04.09.2014 - 12 U 45/13
    Nachdem der EuGH (Urt. v. 19.12.2013, C-209/12, VersR 2014, 225) die Europarechtswidrigkeit von § 5a Abs. 2 S. 4 VVG (Fassung v. 21.7.1994) festgestellt hatte, war seitens des Bundesgerichtshofs über die Rechtsfolgen zu befinden.
  • BGH, 16.10.2013 - IV ZR 52/12

    Kündigung eines Lebensversicherungsvertrages: Widerrufsrecht bei unzureichender

    Auszug aus OLG Frankfurt, 04.09.2014 - 12 U 45/13
    Denn der Versicherungsnehmer der über sein Widerspruchsrecht nicht ausreichend belehrt wurde, hat sein Wahlrecht zwischen Kündigung und Widerspruch nicht sachgerecht ausüben können (BGH, a. a. o, RN 36 m. H. a. IV ZR 52/12, RN 24).
  • BGH, 28.01.2004 - IV ZR 58/03

    Anforderungen an die Belehrung über das Widerspruchsrecht

    Auszug aus OLG Frankfurt, 04.09.2014 - 12 U 45/13
    Die Beklagte belehrt auch über Beginn und Dauer der Widerspruchsfrist und gibt den "unverzichtbaren Hinweis" (BGH, IV ZR 58/03, RN 17), dass die rechtzeigte Absendung des Widerspruchs nach § 5a Abs. 2 S. 3 VVG aF genügt.
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